Fall Barschel + Griessen
BHL (Schriftsteller Bernard Henri-Levy):
" Die Genfer Behörden gingen bis zur äußersten Grenze des Zynismus. Einmal mehr siegte die Feigheit bei der Auswahl der Sprache, die noch selten so heuchlerisch war."
Viele Affairen hätten einen posthume Aufklärung erlebt, hätten die Familienmitglieder des oder der Verschwundenen darauf bestanden, daß man Ihnen die Liste der Anruferl Anrufempfänger der privaten und geschäftlichen Telefonleitungen, die Abhörung und den TAB aushändigt.
Eine Affaire unter vielen:
Oktober 1993, die Mutter von Phillippe J. glaubt den Schlußfolgerungen der Polizei nicht: " Mein Sohn hat keinen Selbstmord begangen, er ist ermordet worden. Kurz vor seinem Tod erhielt er mehrere Drohanrufe. "
Der Fall Barschel lGriessen zeigt in einer machiavellischen Art und Weise das Abtriften einer TK und die wichtige Rolle, in diesem speziellen Falle, der telefonischen Lokalisierung durch stimmabhörungen in Realzeit.
Die TABs, Unterlagen der Zentralen und andere vorher erwähnte Unterlagen berichten darüber.
Hunderte, ja tausende von ungelösten Fällen könnten das Durcheinander entwirren.
Diesseits der automatischen Standortbestimmung (ehemalige elektromechanische Zentralen Hasler,...) spielte sich der Fall Barschel in 2 Phasen ab:
Der deutsche CDU-Minister, Uwe Barschel, starb, bei der Rückkehr seiner Reise in die Kanaren, in der Nacht vom 10 auf den 11 .10.97, im Badezimmer seines Genfer Hotel "Beau-Rivage" unter noch ungeklärten Umständen.
Man fand ihn in Kostum und Krawatte gekleidet, mit dem Rücken auf dem Boden seiner Badewanne liegend, tot.
Einige Anomalitäten:
1.) Ankunft, ohne Reservierung im Hotel, für ein Treffen mit Rudolf Roloff im Noga-Hilton, Genf
2.) Bestellung einer Flasche Wein auf sein Zimmer, die am nächsten Tag nicht aufzufinden war. Offizielle Version: Kein Akohol im Blut festzustellen aber Fingerabdrücke auf dem Whiskey aus der Minibar und zwei ausgespülte Gläser.
3.) Spuren auf einem Zettel mit einer Telefonnumer von Haute-Savoie in Verbindung mit einem Verbrecher, das als Mehrwertsteuerrechnung betrachtet wurde, ein mutmaßlicher für die Untersuchung Verantwortlicher hat die Untersuchung gebremst und beeinflußt.
4.) Die ehemaligen Angestellten (Portugiesen und Jugoslawen) die unter enormen Druck und außerdem unter Dienstvorschrift standen, wurden alle entlassen. Aufgrund folgender Tatsache: Ende 1995, der Oberstaatsanwalt der Kammer in Lübeck, Heinrich Wille, suchte zusammen mit dem BKA einen spanischen Ex-Angestellten, der kurz vor den Journalisten in das Hotelzimmer eingetreten war.
5.) Einige Angestellten haben gelogen, indem sie behaupteten, daß sie Herrn Mauss, der im "Beau-Rivage" ein und ausging nicht kennen.
6.) Die ersten überbelichteten Abzüge der Genfer Sicherheit haben nichts ergeben.
7.) Zweite Inspektion, aber erst nachdem die Möbel des Zimmers 217 durch das Personal wieder in Ordnung gebracht worden waren.
8.) Viele Personen hatten nicht da zu sein (Fingerabdrücke...)
9.) Die Türe war nicht mit Schlüssel verschlossen und wurde am nächsten Morgen um 11:00 Uhr , nach dem Room-service von Jean-Pierre Vergori (einem Osterreicher, dessen Name gefälscht ist) geöffnet.
10.) Das Sat-l Fernsehen
hatte einen Augenzeugen, den die Untersuchungsbeamten nicht
wiederfinden konnten. Dr. T Krompecher, Gerichtsmediziner:"Eine
Inszenierung kann nicht ausgeschlossen werden. Ein Mörder hat
maximal 6 Stunden um einen Körper umzuplazieren, ohne daß man
dies bemerkt." Warum hat die Genfer Richterin
Carole Barben, auf Anklagen des BKA hin, nicht Untersuchungen
eingeleitet in die sie auch die Geheimdienste einschaltete; warum
hat sie kein Verfahren gegen die Bundesstaatsanwaltschaft
eingeleitet, die die Verletzung des Gesetzes zur Auslieferung
eines Ausweises an den Kopfgeldjäger W. Mauss anerkannte und
warum hat sie schließlich nichts gegen die Genfer Polizei
unternomme, die die Idee des Selbsmordes aufgebracht hatte.
Warum ein völliges Stillschweigen?
Wie in der
Untersuchungsaffaire über Jüdisches Kapital bei der die
Konföderation (Delamuraz). Ende 1996 behauptete nur SFR
11.000,-- von einem gestohlenen Gesamtbetrag von 2 Milliarden
(Zahngold mitinbegriffen) wiedergefunden zu haben.
Der Zynismus
geht weiter- In der Rolle der Richterin wird Frau Barbey wohl
nicht ihre eigenen Abhördienste untersuchen lassen, um den
Mörder zu finden.
11.) Verletzungen auf der Stirn und auf dem Rücken, die in den Berichten nicht erwähnt werden, Hematome auf der Stirn, Schnitt am linken Auge, Schnitt an der rechten Backenknoche, Verletzung des linken Nasenflügels und zahlreiche Spuren rund um den Mund.
12.) Die Tatsache, daß der Körper in eine Badewanne mit heißem Wasser gelegt wurde, verzögerte die eigentliche Uhrzeit des des Todeseintritts.
13.) Urinentnahmen und Entnahmen des Mageninhaltes werden vom gerichtsmedizinischen Institut (Dr. Oldric Fryc, aus einem Land des Ostblock stammend, Schweizer Einbürgerung) zerstört, und von einem im Autopsiebericht nicht erwähnten Unbekannten an die Stasi übergeben.
14.) Die Polizei ging nicht bei der 141 vorbei, und schaute sich auch nicht um, um das Taxi, das benutzt worden war, wiederzufinden.
15.) Trotzdem ging ein Genfer Polizeiinspektor 1987 in Zivil vorbei, um die Kopien der Telefonauszüge, das Telefon war von der Zentrale des Beau-Rivage-Hotels unter TK gestellt worden (ohne die Mithilfe der Telekom) abzuholen.
16.) Keine Medikamentenspuren auf den Kleidern
17.) Das Zimmermädchen, Anne Esteres, hat um 11:00 Uhr auf der Türe das grüne Schild (Zimmer wird gemacht) und um 11:30 Uhr das rote Schild (Bitte nicht stören) vorgefunden, was sofort zeigt, daß es einen Mörder gab und zwar ganz in der Nähe, gemäß Sternreportern.
18.) Garbely hätte seinem Photographen, Angelo Guarino, nach der Abfahrt des Barschel vom Flughafen erklärt; "Ich glaube er war völlig fertig".
19.) Um 12:07 Uhr telefoniert Garbely von sich aus (300 m vom Hotel entfernt) ins Zimmer 317, wo die Journalistin Knauer den Anruf entgegennimmt-
20.) Warum, wie im Fall Charlier, bemüht sich die Sicherheitspolizei nicht Mauss zu verhören, der Ende 1996 verhaftet worden war, weil er die kommunistische Guerilla unter dem Deckmantel der Geiselbefreiung finanziell unterstützt hatte?
Warum, nach allem was passiert war, schützte die Richterin Barbey, gemäß den suspekten Schlußfolgerungen der Genfer Sicherheit, Mauss weiterhhin und ließ ihn trotz der Anordnung der Strafkammer aus der Schweiz flüchten.
Am 12.10.87 sollte Barschel sich bei einer Untersuchungskommission, die von Klaus Kribben geleitet wurde, vorstellen. Die TAB-Unterlagen vom Beau-Rivage und allen Schlüsselpersonen wurden zerstört, gefälscht oder wurden nie gesehen:
Sein Rivale und Manipulator
der SPD, Björn Engholm,
Reiner Pfeiffer, seine rechte Hand,
Frank Garbely und sein bundesstaatlicher Kontakt,
Hotel Noga Hilton,
Eike + Uwe Barschel,
seine Sekretärin Brigitte Eichler,
Werner Mauss,
J.J- Griessen und Bernd Plogmann
Gründe: die Beschlagnahme von bereits bestehenden, zerstörten bzw. rückwirkenden Berichten( in der Schweiz wie auch in Deutschland) über alle diese Personen, die unter Abhörung standen, wäre zu vielsagend.
Die offizielle Version ist ein freiwilliger Selbstmord durch Medikamente, infolge von Anschuldigungen seines korrupten Presseattaches, Reiner Pfeiffer.
Erstes Hauptbestandteil des politischen Komplotts, verstärkt noch voneinem Beamtenkomplott, das Barschel beschuldigt seinen Rivalen, Björn Engholm, diskreditiert zu haben. Engholm und der Spiegel hofften ihm im Gefängnis zu sehen.
Die Schweizer Medien und die Genfer Justiz haben nur wenige Untersuchungen über Engholm, Pfeiffer und seinen Kollegen Klaus Nilius durchgeführt.
Barschel bereitete ein Buch vor sowie eine schriftliche Niederlegung zusammen mit seinem Anwalt, Dr. Erik Samson- Der Verantwortliche der Untersuchung, Demartin hat alles versteckt- Herr Berschel hatte keine Medikamente zum Schlucken Roloff ließ ihm die falsche Hoffnung, daß er sich mit nicht stichhaltigen Beweisen durchschlagen könne- Von den Kanaren bis nach Genf wurden die Stimme und der Ort des Anrufs von PR aufgenommen, die seit...
Die aktive Rolle des Telefons des Genfer Journalisten Frank Garbely ist Hauptbestandteil des Problems.
In der Funktion als Sternkorrespondent ging Garbely, auf einen Anruf des Stern hin, zusammen mit einem Fotografen, so gegen 15:30 Uhr für ein Interview zum Flughafen, da Barschelm, gemäß seinen Angaben über Madrid oder Genf fliegen mußte, um in Frankfurt zu landen.
Aber vergebens, denn Barschel nahm, sehr in Eile, ein Taxi um den Flughafen schnell zu verlassen.
Garbely und sein Fotograf stellten fest, daß niemand ihm folgte.
Garbely begibt sich, nachdem er versucht ist Barschel zu folgen, nicht wie eigentlich logisch, in eine öffentliche Telefonzelle, sondern geht nach Hause, obwohl er weiß daß sein Telefon unter Abhörung in Realzeit steht. Von dort aus ruft er in alphabetischer Reihenfolge mehrere Genfer 5-Sternehotels an, um Herrn Barschel ausfindig zu machen.
Um 16:00 Uhr, beim 3.Anruf, antwortet ihm jemand vom Hotel Beau-Rivage, das zu dieser Zeit unter kantonaler Abhörung stand, daß Barschel da ist.
Genau in diesem Moment machen die staatlichen Abhörorgane den Standort Barschel ausfindig. Die Information wird nach Deutschland weitergeleitet.
Die Verfikation seines korrekt ausgefüllten Hotelscheins ermöglichte ihm auch kein längeres Leben: falsch, Barschel war schon von den staatlichen Abhörungen ausfindig gemacht worden. Staatliche Abhörbeamte hörten an diesem Tag das Beau-Rivage ab (die Bedienstetenräume des Beau-Rivage enden auf 98).
Eine Kopie der Telefonabhörungen von Garbely (Nr- 022/732.91.77) vom 10.
Fanden sich bei einem dieser Beamten zuhause wieder. Eike Barschel hätte eine Strafanzeige gegen sie stellen können. Garbely, der sein Telefon unter Abhörung wußte, ging nach Hause, um die Information sofort weiterzugeben.
Er praktiziert noch immer diese Methode, um Treffen mit der BUPO zu umgehen.
Bezüglich der Telefonanrufe des Herrn Barschel stellt das Genfer Tribunal am 15.10.1987 komischerweise fest:"Er erhielt 4 Anrufe. Es war uns unmöglich festzustellen, welches das letzte ein bzw. ausgehende Gespräch des Herrn Barschel war, obwohl alle Anrufe automatisch bei der Telefonzentrale des Hotels gespeichert wurden. Die eingehenden Anrufe sind bei dieser Zentrale nicht gespeichert".
Barschel telefonierte 3-5 x (2 x nach Kiel so um 17.20 Uhr).
Unter diesen Anrufen sind auch 2 Anrufe zu seinem Bruder in die Schweiz;
Garbely: " Herr Eike Barschel behauptet nur einen Anruf empfangen zu haben. Der zweite Anruf so gegen 18:30 hätte 5 Minuten gedauert."
Barschel hätte sich im Noga-Hilton ein Bild geben lassen müssen, das "seinen" Presseattaches in Gegenwart seines Rivalen zeigt. Garbely erklärt ganz offen, daß er von den Abhörgeräten im Noga-Hilton (in der obersten Etage) wisse.
Sie würden, als eine Art Mossadantenne benützt, um die arabischen Hotelbesucher abzuhören, und dies ganz unabhängig von der Hotelzentrale und den offiziellen Abhörungen. Um 19:08 Uhr Rückkehr zu seinem Hotel.
Dabei zu bemerken wäre, daß die Schweizer Sicherheitsagenten des Hotels nichts über den Aufenthaltsort dieser Geräte wissen. Garbely fügt noch hinzu, daß er dauernd von Deutschen verfolgt wurde und daß diese die Genfer Polizei und Justiz gebremst hätten. Nur er alleine verfügte über genaue und detaillierte Informationen.
Er besaß z.B. eine "Verbrecherliste" (Louis Demartin arbeitete für die Deutschen) auf welcher sich zwei Nummern befanden, von denen die eine identisch mit der Nummer ist, die auf einem Zettel in Zi. 317 gefunden wurde. Er zögert oder will die Liste aufgrund vierer Morde nicht zeigen. Garbely:"lch erhielt diese priviligierten Infos von einer Person der Bundespolizei, die sie im Computer abrief und mir per Telefon durchgab und die noch nie irgendwelche Probleme hatte, trotz der Risiken, die sie auf sich nahm."
Er schickt voraus, daß Barschel in diese Affaire hätte verwickelt sein können.
Bevor er bei Zeissl Wild Hirbruge (Panzerzielgeräte, optische, militärische...) arbeitete, hatter er zwei High-Tech-Unternehmen in Italien (Como und Mailand), die auf Ziele im Ostblock ausgerichtet waren, und er war auch der Stasi verpflichtet.
Er fügt hinzu, daß dies widersprüchlich ist, da er vorgegeben hatte, am Mordabend um 20:00Uhr mit seinen Kindern im Zirkus in Lausanne gewesen zu sein, was nach Angaben der Polizei nicht stimmte.
Garbely : "lch habe zweimal bei Herrn Eike Barschel angerufen."
Letzterer erklärt, er hätte nur einen Anruf bekommen.
Was W. Mauss, den verdächtigen Mörder betrifft, er gab an, daß er als Stammgast das Beau-Rivage zuerst dort reserviert hätte. Roloff war einer der Spitznamen von Mauss und dem CDU-Journalisten, Herrnn Bernd Plogmann.
Hier wäre die ldentifikation dieses Roloffs nochmals möglich gewesen, hätte sich die deutsch-schweizerischen und spanischen Drucke mit den vichtvokalen Abhörungen gedeckt. Am schlimmsten, Mauss hatte nur seinen Schein auszufüllen und seine Ausgaben zu begleichen, das Hotel zu verlassen, um nie mehr wieder zu kommen; Louis Demartin, ehemaliger Chef der Drogenabteilung, der im Moment in Bordeaux lebt, erhielt Geld von Mauss für seine legale Arbeit in Genf (falsche Pässe...), Demartin erhielt eine Zahlung von USD 75.000.--, deren Herkunft unbekannt bleibt, aufgrunder Schweizer Vorschriften. In der Tat, ist die Vorschrift bzgl. Finanzdelikte (Geldwäscherei, Korruption...) nach 10 Jahren effektiv.
Sie arbeiteten zusammen für die Konföderation auf einem ultrarapiden Übertragungssystem der Geheimdienste (Harpoon/Glavio/OTAN), im Moment nur übertroffen vom System in der Privatvilla, 20 bis, Ch. Nant-d'Argent,die immer noch mit einerm Teledetektionssystem ausgestattet ist. Der Vermieter dieses Hauses war die Frau des Brüsseler Kommissars Reyniers, Verbrecher und Waffenhändler, vom rechtschaffenen Detektiv Andre Rogge entlarvt.
Die Belgier erließen ein Interpolmandat um ihn wegen einer Korruptionsangelegenheit zu befragen. Mauss ist völlig frei heute.
Garbely gibt vor alle Rechnungen Schweizer Abhörgeräte haben zu können und dies ohne Probleme, ist aber darüber erstaunt, daß die öffentlichen Kabeinen auf 7,8 oder 9 enden.
Weniger als 3 Monate nach der ersten öffentlichen Anklage wegen Einmischung in diese Affaire, decken die ihn die BUPO und die deutschen Korrespondenten : am 5.1.1994 gibt ein Verantwortlicher des Innenministeriums von aus Barschels Kanton zu, 6 Jahre danach, daß er manipuliert worden war, daß Barschel mehrere Personen in Genf getroffen hatte bevor er starb.
Und auch dieses Mal ist die Quelle Herr Garbely. Man versucht offensichtlich die Rolle der Telefonabhörungen in dieser Staatsangelegenheit zu vergessen.
Und darüberhinaus, hat der Generalstaatsanwalt des Kantons eine Erklärung der BUPO (Bundespolizei) bzgl. der Nützlichkeit des Herrn Mauss für Genf und die Eidgenossenschaft.
Tatsächlich hatte man die Unterabhörungstellung des Telefons von Garbely im Fall Barschel bereits gedeckt: Mitte 1990 erhielt Garbely einen Brief der Bundesstaatsanwaltschaft, und somit der BUPO, daß sein Telefon in der Zeit vom 16.1.1989 bis 16.03.1989 unter Abhörung gestellt worden war.
Grund des Oberstaatsanwaltes und somit der BUPO. Die Bundesstaatsanwaltschaft und somit die BUPO hatte ihm einen vertraulichen Bericht übergeben.
Der Beamte wurden nicht identifiziert, alles lief weiter wie bisher und es wurden keinerlei interne Untersuchungen vorgenommen.
Wie Garbely zynisch bemerkt: "Er nimmt Risiken auf sich." Tatsächlich ist dies die Zurechtweisung eines armen Schluckers, der sich freiwillig manipulieren ließ, wie dies ein Pendant bestätigt.
Die spontane (kalkulierte) Bekanntmachung hatte zwei Ziele:
1. Im öffentlichen
Verständnis die Opferrolle de Garbely zu stärken und
2. Die bittere Pille schlucken zu lassen, daß alle Aufnahmen und
somit auch
die Herrn Barschels zerstört wurden.
Die Journalisten bringen zum Ausdruck, daß die Aufnahmen zerstört wurden und die BUPO freut sich darüber. Hierin inbegriffen die Kenntnis darüber, daß sein Telefon 5 Jahre lang unter Abhörung stand und daß ihm keine einzige Mitteilung darüber zukam. Jede Inkenntnissetzung ist kalkuliert, um entweder eine Strafanklage zu vermeiden oder als Alibi zu dienen, um einem Skandal zu entgehen. Auf der anderen Seite, leugnen sie ihre Taks, indem sie sie anulieren bzw. stoppen lassen (vor dem Prozeß), um vor Gericht nicht zu verlieren.
Die bereits genannten Bedingungen und Überwachungsverfahren der Telefon- und Postverbindungen werden von den Paragraphen 66 bis 66 quater PPF geregelt.
Observationen fallen z.B. nicht unter dieses Gesetz. Das Bundesgericht erkennt das Recht des Berufenden an "a posteriori" in Kenntnis gesetzt zu sein, enstehen dabei keinerlei Auswirkungen, ausgenommen Fälle durch die ATF 109 la 27 355.
Die Behörden sind verpflichtet 30 Tage nach dem Ende einer TK den Betroffenen davon in Kenntnis zu setzen und dies mit einer legalen Begründung der Dauer der TK, des Grundes und der Art und Weise. Tatsächlich aber wird dies aber nur in Situationen praktiziert in denen man dazu gezwungen wird.
10% der Abhörungen werden von der Bundesstaatsanwaltschaft mitgeteilt. Weniger als 0,001% durch die Kantonsbehörden und 0% von der Telekom und anderen offiziellen Stellen.
Die Kommunikation "a posteriori" ist gut kalkuliert. Auch wenn es die Kantonsgesetze nicht genau ausdrücken, jeder der von einer Überwachungsmaßnahme betroffen ist, muß, nach deren Ende, über diese informiert werden (ATF 109 la p. 298 ss cons.
Erlaß des Bundesgerichtes). Das Bundesgericht erließ 1983 einen Erlaß, der alle Kantone zwingt jede unter Abhörung stehende Person 30 Tage nach Ende der Abhörung und Beendigung des Verfahrens, darüber zu informieren.
Während der Dauer der Abhörung ist das Verfahren geheim.
Die Praxis zeigt, daß sich die Kantone wenig um diese Gesetze kümmern.
Die Abwesenheit der Verständigung "a posteriori" der Journalisten, wird damit begründet, daß die betroffene Person in Kontakt mit, vis a vis der Behörden "kritischen" Personen ist, die die Inkenntnissetzung politisch ausnutzen könnten, was unerwünschte Effekte mit sich bringen könnte. Darüberhinaus verbürgt sich der Nationalrat für die Aufhebung der Verständigung von im Ausland stattfindenden Abhörungen, Kraft des Prinzips, daß es nicht möglich ist den Schutz der Privatsphäre im Ausland zu garantieren. Angesichts der Bestimmung zwingend über Europa gehen zu müssen, um in die Schweiz zu gelangen, und der Anzahl der "ausländischen" Telefone mit nationaler bzw. internationaler Destination, stellt man massive und permanente Verletzungen des Europäischen Gesetzes, jetzt fest und wird man auch zukünftig, feststellen.
Schließlich telefoniert Garbely immer noch mit denselben Beamten.
Keine einzige Untersuchung bis heute. Im Gegenteil, Garbely konnte einen Anstieg im Kenntnisstand der Geheimnisse und Tricks der BUPO verzeichnen und brachte es außerdem fertig das Vertrauen des Berner Komitees
"zur Abschaffung des Schnüfflerstaates" zu gewinnen.
Von nun an ist es gewiß, daß die Offentlichkeit nie die wahre kantonalel und bundesstaatliche Akte des Herrn Frank Garbely zu Gesicht bekommen wird.
Letzterer entwickelt die These einer Spur in Südafrika in Verbindung mit unsichtbaren Mini-U-Booten, die illegall geliefert wurden von der Firma Howaltwerken, Deutsche Werft AG, einer Spur in Argentinien in Verbindung mit Waffenhandel.
Kurz, seine Beziehungen und finanziellen Quellen waren zweideutig.
Eine Untersuchungskommission, die immer noch im Schleswig-Holsteiner Parlament (Region Kiel) sitzt, bearbeitet jede von der Schweiz kommende neue Information: Adressen von 2 Mitgliedern:
Jürgen Koppelin, MdB,
demokratischer Abgeordneter
FDP-Fraktion HAT
404/406 Bundeshaus, 53113 Bonn
Volker Zastrow, Journalist der FAZ, 60267 Frankfurt
Ein Parteiloser: Joachim Engere -Monitor/ARD Filmhaus-Köln
Durch ihre Passivität nähren viele Personen die Zweifel, wie z.B. Gert Börrisen von der SPD. Die Kommission erwartet und erhält Elemente, deren ausschlaggebendste sich bei der Genfer Sicherheit und in diversen Schweizer TAB-Berichten befinden.
Der Bruder von Eike Barschel engagierte einen Genfer Detektiv, Jean- Jacques Griessen, der, Ende 91, seine Untersuchungen abschloß.
Er hatte neue Elemente herausgefunden, die ihn dazu brachten am 9.11 .92, 3 Personen in Zürich zu kontaktieren. Am selben Tag findet man ihn tot in einem der Bordells der Stadt.
Paradoxerweise, da er als Knauser galt und für viele seiner Kollegen viel zu subtil war. Dieser Detektiv wurde permanent von diversen Schweizer Polizeikorps verfolgt.
Aufs Neue, Bloßstellung und Herunterspielen eines Verbrechens infolge einer Telefonabhörung, gefolgt von einer Lokalisierung durch verschiedenen Funkpeilstationen (Binz, Zürich, Montbrillant, Genf...).
Wer verbürgt sich normalerweise für einen toten Mann in einem Bordell?
Es wurde eine Züricher Prostituierte angeheuert, um Griessen und somit seine Recherchen zu unterbinden.
Der Besitzer der Züricher Bordelle ist die Stadt Zürich.
Das beste Mittel einen Eindringling zu eliminieren besteht darin die ganze Affaire herunterzuspielen. Griessen hatte neue ausschlaggebende Elemente, die nie wiedergefunden wurden.
Griessen war bei der Genfer Polizei unbeliebt, aufgrund seiner Unabhängigkeit und seiner Hartnäckigkeit eine Untersuchung nie vor ihrer Beendigung aufzugeben. Griessen war von einem absoluten Geheimniskult umgeben (Reise nach Beyrouth 1991, Verkauf von verschlüsseltem Material..).
Und dazu kommt noch die Tatsache, daß er Honorarkonsul im Tschad war.
Am 9.11.92 rief er um 21:10 seiner Frau im von Zürich 20 km entfernten Genthod an.
Offizieller Todeszeitpunkt um 22:00, offizielle Todesursache: Herzinfarkt.
Anomalien:
Frau Griessen telefoniert aus Sicherheitsgründen aus Telefonzellen mit einem Störsender (scramble) bzw. tragbaren Radiogerät mit einem verschlüsselten Modul.
Ein Fehler, der sie dazu bracht die Karten auf den Tisch zu legen. Artikel 7 des Telekommunikationsgesetztes: "die Telekom sind angehalten alle Informationen aus Telefonverbindungen einer Person zu liefern, hat die Verfolgung dieser zum Ziel, daß einem Verbrechen, einem Delikt bzw. einer Strafe mittels Telefon begangen, auf den Grund gegangen werden kann. Statistisch gesehen ist es sicherer bon zuhause aus zu telefonieren, als von einem öffentlichen Ort aus der 0% Vertraulichkeit bietet.
Der Stimmstörsender, der mit "duplex total" arbeitet und die Frequenzen lähmt, ändert daran gar nichts. Das gleiche gilt für den "Digital Voice changer" (ESC Ldt-21,Yona-Hanani St.l Tel Aviv 63302).
Die Verschlüsselungssysteme für Telefone gelten nur für "Punkt für Punkt Linien", d.h. ein Paar Störsender, die an 2 Telefone angeschlossen sind.
Diese Systeme schränken den Kommunikationsschutz beträchlich ein.
Zu bemerken z.B.
Die Legende, die daran bestand, daß man von 1-9 zählen sollte, wenn man den Hörer abgenommen hat, um festzustellen, ob man abgehört wird, bewährte sich.
Wenn man die 9 überschritten hat, wurde man abgehört. Und umgekehrt.
Mit dem Einsatz neuer System verfällt dieser Grundsatz.
Ein Paar Störsender (Line Guard d'lsrael) kann im Preis zwischen Sfr. 1'600-7'000.-- schwanken, ist aber sowieso unnütz angesichts der offiziellen Abhörungen, die mit einem Entstörungsgerät arbeiten, das die Frequenz in den Kehrwert umdreht.
Dekodierbar innerhalb 24 Stunden mit einem Mikrocomputer.
Das nicht portable Cryptophone von Grundy und Partners in Gloucestershire mit 10 Stärken, 31 verschiedenen Codekombinationen mit dreifachem Störsender (digital, Frequenzinversion, Zeitaufteilung), ist eines der sichersten.
Das Absolute existiert nicht in Sachen staatlicher Entschlüsselung.
Die Verschlüsselung des Telefons beträgt Stärke 2218 mit einem Zyklus von 250 Stärke von Gec-Marconi/DEV-200 oder die Störsender mit 296 Diversitätsstärke oder noch Crypto Vox SE 800, 1032 Diversitätsstärke oder schließlich der TRC 769/7719 für das Thomson-Handy mit einer Schlüsseldiversität von 2144 Stärke. Aber sie alle sind limitiert, angesichts der Nachrichtendienste.
Das gleich gilt für diei Starsendervorrichtungen die in die Handys eingebaut sind.
Es ist sicherer von zuhause aus zu telefonieren, ohne Starsender, als von einer bestausgestatteten Telefonzelle aus, geht es darum Anklage in Fällen von Interessenschädigung durch Informationshändler (offizielle Abharungen und ihre "Brutstätten") zu erheben.
Er hatte, kurz vor seinem Tod, eine Liste mit 4 Namen, die vielleicht in Verbindung mit der Affaire Barschel standen, an die Basler übergeben.
Keller (Brief "Schweizerische Organisation zur Verteidigung von Investoreninteressen") der ihn auf diplomatischer Ebene beriet.
Zwei der vier aus dieser Ebene stammenden Personen starben genauso:
- Bernard Maier, Route du Pont, Lausanne (Konsul von Osterreich)
- Hugenin, Aldo, 1212 Crassier VAUD/CH, Vizdirektor einer Libanesischen Bank
Spur bzw. Vortäuschung von seiten Anton Kellers?
Einige Dienste benutzen und manipulieren die affentliche Meinung.
Die Schuldigen, die ihre eigenen Verbrechen untersuchen, zerstaren die Abharungen, um selbst als unschuldig dazustehen.
Die deutschen Abharprotokolle 84-89 (Zielkontrolle) des Trios Engholm, Nilius, Jansen, sowohl bei ihnen zuhause, wie auch ihrer Handys, bestätigen die These, des politischen Komplotts- Warum ein solches Stillschweigen über die Schweizer Protokolle, die die ldentifikation des Marders oder zumindest das Mysterium "Roloff' ermaglicht hätten?
Entwurf einer Schlußfolgerung:
Wir befinden uns offensichtlich in der staatlichen Mordaffaire Barschel, die mittels einer Bundesabharung im Hause des Journalisten Garbely und Kantonalsabharungen des Herrn Griessen, der dem Ziel bereits nahe war, ausgeführt werden konnte.
Zu bemerken wäre dabei, daß Pierre Jordan (geb. 44, gebürtiger Genfer) auch einer der Hauptverantwortlichen der Abharungen Barschel ist.
Anfang 1995, Wiederaufnahmeverfahren der Untersuchung durch die Lübecker Staatsanwaltschaft, infolge der Entdeckung von Stasiabharungen, die die These eines Komplostts akkred itierten (Generalstaatsanwalt Ostendorf und der Oberstaatsanwalt Wille). Wiederbelebung der Mordanklage.
Mitte 1995 berichtet die deutsche Presse über das schnell verdiente Geld des Herrn Gunther Jansen. Er hatte Gutachten über Privatkliniken innerhalb eines einzigen Tages aufgestellt, obwohl man dazu normalerweise 8 Wochen braucht.
Nilius selber arbeitet in einer öffentlichen Stiftung, die dem Land gehört.
Zwei Dinge wurden vom Rechtsmedizinischen Institut in Genf übersehen:
Das Gegengutachten aus München zeigt das Vorhandensein von Alkohol und einer starken Dosis Methyprylon auf die in Verbindung mit Alkohol ohnmächtig macht.
Barschel konnt aber wiederum die Schlaftabletten nicht selber geschluckt haben, wie aus dem Bericht der Genfer Sicherheitspolizei und der Schlußfolgerung des Untersuchungsrichters zu vernehmen ist.
Er hatte womöglich eines Injektion bekommen.
Wir sehen uns einem falschen Genfer Medizinbericht gegenüber.
War, trotz des Dementis des Genfer Rechtsmedizinischen Instituts, "das blaue Auge" der Frau Monique, nicht auch nur die Konsequenz eines Streichs.
Die Brutalitäten und das Fehlverhalten der Polizei werden im allgemeinen bis hin zum Anklagericht verdeckt.